Wichtiger Hinweis: Neues Quartal & Rezeptbestellung

Seit dem 01.01.2024 ist das eRezept Pflicht. Damit wir das eRezept digital auf Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK*) aufspielen können, müssen wir Ihre Karte (eGK) eingelesen haben. Wenn Sie ein Rezept benötigen aber im aktuellen Quartal** noch nicht bei uns waren, müssen Sie deshalb erst einmal zu uns in die Praxis kommen***. Das Einlesen der eGK nimmt nicht viel Zeit in Anspruch. Sie können Ihre Medikamente im Anschluss daran innerhalb 24 Stunden aus der Apotheke abholen. Dafür legen Sie Ihre eGK in der Apotheke vor. 

Hinweise zum eRezept finden Sie in unserer Mitteilung vom 01.01.2024. Weitere Informationen zum eRezept finden Sie auch hier: E-Rezept/Gematik

*eGK: Seit dem 01.01.2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Wir benötigen diese für die Online-Aktualisierung der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten zur Abrechnung unserer Leistungen.  
**Quartal: Ein Quartal ist ein Vierteljahr, also drei Monate. Ein Jahr hat 4 Quartale. Neue Quartale beginnen am 01.01. 01.04, 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres.
***Sie können andere Personen, Angehörige, Pflegende oder Dienstleister bevollmächtigen, dies in Ihrem Namen vorzunehmen.


Fotoquelle: © David Inderlied/dpa/dpa-tmn