E-Rezept startet in der Onkologie Lerchenfeld

Das E-Rezept ist ab 01.01.2024 Pflicht!

Es wird ausschließlich digital erstellt und signiert und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit dem Smartphone oder mit einem Ausdruck in Apotheken eingelöst werden. Das elektronische Rezept wird im ersten Schritt für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbindlich. Ausnahmen: Betäubungsmittelrezepte. 

Dies bedeutet für Sie: Sie müssen kein Rezept in Papierform mehr in unserer Praxis abholen, sondern können die Medikamente mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke abholen. Die Apotheke ruft das Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte aus der Telematik ab. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke vorlegen. Wir möchten nach Möglichkeit auf den Ausdruck von Ausfertigungen für die versicherte Person verzichten. Die Übertragung in die App erfordert den Scan des Barcodes auf einem Ausdruck. Der unkomplizierteste Weg für alle Versicherten ist die Abholung mit der elektronischen Gesundheitskarte.  

Bitte beachten Sie: Für die Freigabe des E-Rezeptes  ist die sogenannte eSignatur durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt erforderlich. Diese ersetzt die händische Unterschrift der Ärztin bzw. des Arztes und erfolgt elektronisch. Erst nach dieser eSignatur kann das E-Rezept durch die Apotheke abgerufen und Ihnen das Medikament ausgehändigt werden. In unserer Praxis erfolgt diese elektronische Signatur entweder im Rahmen Ihres Arzttermins bei uns, wenn Ihnen Rezepte ausgestellt werden oder bei Bestellung des Rezeptes mehrmals täglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag. Nachdem Sie ein Rezept bestellt haben sollten Sie einige Stunden warten, bevor Sie zur Einlösung in die Apotheke gehen.

Wichtig auch: Wir können Ihnen das E-Rezept erst zur Verfügung stellen, wenn Ihre Krankenversichertenkarte in unserer Praxis eingelesen ist. So lange die Krankenversichertenkarte nicht eingelesen ist, kann das E-Rezept technisch nicht durch die Apotheke aus der Telematik abgerufen werden. 

Mehrere Medikamente: Für jedes Medikament wird ein elektronisches Rezept zur Abholung in der Apotheke bereitgestellt. Hat die Apotheke eines der Medikamente nicht vorrätig oder Sie möchten eines der Rezepte in einer anderen Apotheke einlösen, so lassen Sie nur die gewünschten Rezepte von der Apotheke ausführen. Die Rezepte für alle weiteren Medikamente verbleiben dann in der Telematik, sodass die andere Apotheke diese abrufen und Ihnen die Medikamente aushändigen kann.

Weitere Informationen zum Thema E-Rezept finden Sie bei der Gematik unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/ oder auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept