Update eAU
Seit dem 01.10.2021 müssen Patientinnen und Patienten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst an die Krankenversicherung weiterleiten. Dies erfolgt seit dem elektronisch durch die Arztpraxis.
Seit dem 01.01.2023 ruft das Unternehmen, bei dem die Patientin / der Patientin angestellt* ist, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenversicherung ab.
Damit entfällt die Notwendigkeit des Ausdrucks von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Das spart Papier, Toner und Zeit! Außerdem entfällt der Weg in die Praxis, um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzuholen**. Wenn Patientinnen und Patienten eine Bescheinigung für ihre Unterlagen benötigen, drucken wir diese auf Wunsch aus.
Alternativ besteht die Möglichkeit des Versandes per E-Mail! Dafür einfach das Einverständnis zur Mailkommunikation ausfüllen und an uns zurücksenden. Übrigens: Wenn ein Einverständnis zur E-Mail-Kommunikation vorliegt, dürfen wir auch per E-Mail mit unseren Patientinnen und Patienten kommunizieren, z. B. Termine mitteilen oder auch Befunde zusenden.
Das Einverständnisformular steht unter Downloads zur Verfügung: Zu unseren Downloads
*Besteht kein Beschäftigungsverhältnis, wird die AU weiterhin ausgedruckt, da keine elektronische Übermittlung möglich ist. Dies gilt auch für Studierende und SchülerInnen, sowie privat Versicherte.
**Bei Folge-AU und vorausgesetzt, die Krankenversichertenkarte ist in dem aktuellen Quartal bereits eingelesen worden.